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Updates

28.10.2026

Trotz umfangreicher Bemühungen wurden bei den letzten Wasserproben erneut Grenzwertüberschreitungen im Wasserspeicher der Ilmtalgruppe festgestellt.

Die Leitung im Schacht Nötting ist weiterhin getrennt. Somit bekommt die Biburger Gruppe derzeit kein Trinkwasser von der Ilmtalgruppe. 

Von dem Abkochgebot ist die Biburger Gruppe nicht betroffen!


Weitere Infos können Sie gerne unter folgenden Link nachlesen:

​https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/aktuelle-meldungen/wieder-abkochgebot-fuer-trinkwasser-im-versorgungsgebiet-der-ilmtalgruppe/​​​

 

​12.10.2026

Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes Pfaffenho​fen konnte am 12.10.2026 das Abkochgebot vollständig aufgehoben werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen entsprechen den vorgegebenen Werten der Trinkwasserverordnung. 

In den kommenden Wochen werden noch weitere Proben stattfinden, um die Werte im Blick zu behalten, sodass bei Veränderungen sofort gehandelt werden kann.

Somit kann auch das Trinkwasser der Ilmtalgruppe wieder bedenkenlos verwendet werden.


Link zum Landratsamt Pfaffenhofen:

https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/aktuelle-meldungen/abkochgebot-fuer-trinkwasser-im-bereich-des-versorgungsgebiets-der-ilmtalgruppe-wird-aufgehoben/

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08.10.2026

14:53 Uhr-NACHRICHT VOM GESUNDHEITSAMT PFAFFENHOFEN:

Abkochanordnung für die Biburger Gruppe ist aufgehoben!​​

Vormittags sind beim Zweckverband die Ergebnisse der 2. und 3. Beprobung vom 06.10.2026 schriftlich eingegangen. Alle Proben, die in den Orten Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf gezogen wurden, sind negativ und entsprechen somit der Trinkwasserverordnung.

Dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen wurden die Ergebnisse sofort weitergeleitet. Aus Sicht des Zweckverbandes besteht keine Notwendigkeit mehr, die Abkochanordnung aufrecht zu halten.

Die Entscheidung des Gesundheitsamtes teilen wir Ihnen auf der Website unverzüglich mit, sobald sie uns vorliegt.


06.10.2026

Am Dienstag wurden eine Probeziehung am Vormittag und eine am Nachmittag in den von der Abkochanordnung betroffenen Gebiete durchgeführt. 

Die Proben wurden unverzüglich am Vormittag bzw. am Nachmittag ins Labor nach Ingolstadt gefahren. Endgültige schriftliche Befunde werden am Freitag, den 09.10.2026, erwartet.

 05.10.2026

Der Zweckverband hat am 28.09.2026 eine routinemäßige Beprobung in Ernsgaden sowie am 02.10.2026 (Freitag) weitere Proben zur mikrobiologischen Untersuchung durch unser akkreditiertes Labor in den oben genannten Orten gezogen (zusätzlich noch in Irsching).

Alle Ergebnisse entsprechen der Trinkwasserverordnung und es sind insbesondere keine coliformen Bakterien bzw. intestinale Enterokokken festgestellt worden. 

Wir haben heute am 05.10.2026 beantragt, die Abkochanordnung für unsere Orte aufzuheben und dies dementsprechend bekannt zu geben. 

Das Gesundheitsamt Pfaffenhofen wird erst nach Vorlage von drei negativen Proben im Versorgungsgebiet der Biburger Gruppe, die Abkochanordnung nach Rücksprache mit uns wieder aufheben. Eine wurde davon schon geliefert.

 Bis dahin bleibt das Abkochgebot unverändert bestehen. Es werden am morgigen Dienstag noch 2 Probenreihen gezogen.

 Am Freitag dieser Woche dürften die Ergebnisse vorliegen.


Abkochanordnung 

des Landratsamtes Pfaffenhofen für die Orte Ernsgaden, Knodorf, Ilmendorf, Rockolding

Der Zweckverband bezieht über den Schacht in Nötting Trinkwasser  vom Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe. Am 01.10.2026 wurden wir um 16:01 Uhr telefonisch verständigt, dass eine Abkochanordnung auch für das an uns gelieferte Trinkwasser vorliegt.

Es wurden in die Abkochanordnung des Landratsamtes Pfaffenhoffen unsere Orte Ernsgaden, Knodorf, Ilmendorf und Rockolding aufgenommen. Der tägliche Trinkwasserbezug beläuft sich auf 270-300 m³. Die eigene Trinkwasserabgabe lag am 01.10.2026 bei insgesamt 2.861 m³.

Am 01.10.2026  wurde der Bezug von der Ilmtalgruppe im Schacht Nötting um 16:39 Uhr eingestellt (Schieber wurden geschlossen). Anschließend wurde die Installation im Schacht durch Ausbau eines Leitungsstückes technisch getrennt. Gleichzeitig wurde die Wasserleitung von Ernsgaden in Richtung Schacht Nötting mit dem mehrfachen Leitungsinhalt gespült.

Nachfolgend die Abkochanordnung des Landratsamtes Pfaffenhofen im Originaltext mit der Bitte um Beachtung.

Auch unter folgendem Link einsehbar:

https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/aktuelle-meldungen/abkochgebot-fuer-trinkwasser-in-teilen-des-versorgungsgebiets-der-ilmtalgruppe-sowie-der-waaler-gruppe-und-biburger-gruppe/ .

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Abkochgebot für Trinkwasser in Teilen des Versorgungsgebiets der Ilmtalgruppe sowie der Waaler Gruppe und Biburger Gruppe

 

Pfaffenhofen, 01.10.2026

 

Bei Trinkwasseruntersuchungen der Wasserversorgung Ilmtalgruppe wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit coliformen Bakterien und intestinalen Enterokokken festgestellt. Deshalb wird vorsorglich ein sofortiges Abkochgebot erlassen.

Welche Gebiete der Wasserversorgung Ilmtalgruppe betroffen sind, sind aus der beiliegenden Karte zu entnehmen.

Weiter sind auch Teil des Versorgungsgebiets der Waaler Gruppe in Rohrbach betroffen. Im Einzelnen sind dies Lilientalstraße, Robert- Bosch-Straße, Moosäcker, Moorweg, Gewerbegebiet am Bahnhof, Am Bahndamm, Edenthalweg, Im Gabis, Fahlenbacher Straße (Karte im Anhang).

Das Abkochgebot gilt auch für Teile der Biburger Gruppe. Hier sind die Gemeinde Ernsgaden, Rockolding, Knodorf und Ilmendorf betroffen.

In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung llmtalgruppe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.

Der Nachweis coliformer Bakterien und intestinaler Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Diese werden als sogenannte „Indikatorkeime“ im Trinkwasser untersucht. Sie finden sich häufig in Ausscheidungen von Warmblütern (Mensch, Rind, etc.), aber auch in Insekten/Schnecken.

Diese Keime können somit ein Indikator für eine fäkale Verunreinigung, aber auch für eine Verunreinigung nicht fäkaler Herkunft sein.

Coliforme und intestinale Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.

Die Abkochanordnung ist eine Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung.

Hinweise zum Abkochgebot

Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.

Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen unter Gesundheitsamt- Hygiene@landratsamt-paf.de oder an den Wasserversorger info@ilmtalgruppe.de wenden.

Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.


PFAS – schnell und einfach erklärt

 PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind eine Gruppe von über  10.000 synthetischen Chemikalien. Sie sind extrem langlebig und werden  daher auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet.
Aufgrund ihrer wasser-, fett-, und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie  in vielen Alltagsprodukten wie Textilien und Kochgeschirr zum Einsatz.
PFAS können sich in der Umwelt, in Lebensmitteln und im menschlichen Körper ansammeln und gelten als gesundheits- und umweltschädlich.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zur gesetzlichen Lage (Trinkwasserverordnung).

https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/anlage_2.html 

Ab 12. Januar 2026 besteht eine Untersuchungspflicht für Summe PFAS-20.
Ab 12. Januar 2028 besteht eine Untersuchungspflicht für Summe PFAS-4.
Unsere ersten Untersuchungen wurden bereits 2017 durchgeführt. Die aktuellste Analyse stammt von der Probenahme am 15.09.2025.
In der neuesten Untersuchung (15.09.2025) wurden weder PFAS-20 noch PFAS-4 nachgewiesen.
Die Analysen wurden durch das zertifizierte Labor der Ingolstädter Kommunalbetrieb AöR durchgeführt.
Wer sich noch weiter informieren möchte, bietet der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) auf der Internetseite eine umfassende Erläuterung an:


https://www.dvgw.de/themen/forschung-und-innovation/forschungsprojekte/dvgw-forschungsprojekt-pfas-trink


Änderung der Verbrauchsgebühr ab 2026

Am 26. November 2025 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes einstimmig be-schlossen, die Verbrauchsgebühr von 1,50 € pro m³ auf 1,85 € pro m³ brutto inkl. MwSt. zu erhöhen (1 m³ entspricht 1.000 Liter).

Die Grundgebühr sowie die Erschließungsbeiträge für Grundstücks- und Geschossfläche bleiben unverändert!

In erster Linie muss der Hochbehälter in Geibenstetten nach über 50 Jahren Betriebszeit abschnittsweise saniert werden.

Die Außensanierung mit neuer Abdichtung erfolgte bereits vor 2 Jahren. Ebenso wurde eine Be- und Entlüftungsanlage nach dem neuesten Stand der Technik eingebaut.

Der Hochbehälter besteht aus 2 Wasserkammern mit jeweils 1.500 m³ Fassungsvermögen. Hier wird in 2 Abschnitten in der verbrauchsarmen Zeit (Oktober – März) innen saniert. Das heißt, eine Kammer bleibt in Betrieb während die andere saniert wird.

Seit der Gründung im Jahr 1962 hat der Zweckverband insgesamt 335 km Leitung verlegt und 6.300 Grundstücke an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Insgesamt werden derzeit 18.061 Einwohner und wichtige Unternehmen in der Region mit Trinkwasser versorgt.

Der Sanierungsaufwand steigt von Jahr zu Jahr…